Feb 06

Genussrechtsbeteiligungen sind Unternehmensbeteiligungen. Genussrechte haben vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach Charakter kommen sie einem verzinslichen Wertpapier sehr nahe. Generell handelt es sich um Gläubigerpapiere, die auf einen Nominalwert lauten und mit einem Gewinnanspruch verbunden sind.

Der Genussrechtsinhaber ist mit seiner eingezahlten Einlage an dem Vermögen des Unternehmens nach den handelsrechtlichen Bestimmungen und steuerlichen Grundsätzen beteiligt. Er nimmt am Gewinn und Verlust des Unternehmens nach Maßgabe der Genussrechts - Bedingungen teil. Danach sind Genussrechte Gläubigerrechte und das bestehende Rechtsverhältnis ist schuldrechtlicher Natur.

Eine unmittelbare Haftung des Genussrechts-Beteiligten besteht bereits von Gesetzes wegen nicht, soweit er seine Nominaleinlage und das Agio erbracht hat. Der Anleger haftet nur gemäß den Genussrechts-Bedingungen des Unter nehmens. Eine Nachschusspflicht besteht normalerweise nicht.

Die Beteiligung am Gewinn und Verlust regeln die Vorschriften der Genussrechts - Bedingungen.

Weitere Informationen über die Anlageform der Genussrechte gibt es auf www.genussrecht.de